Eine Rampe, die dem Bodensee folgt: Anlegestelle Bottighofen
- 12. Aug.
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Wer in Bottighofen an Bord eines Kursschiffs geht, tut das seit dem Umbau über eine höhenverstellbare Rampe. Auslöser war das Behindertengleichstellungsgesetz: Menschen mit Behinderung sollen den öffentlichen Verkehr eigenständig nutzen können, die Kursschifffahrt eingeschlossen.
Die eigentliche Schwierigkeit liegt im Gewässer selbst. Der Bodensee ist nicht reguliert – sein Spiegel folgt der Schneeschmelze und der Niederschlagslage und schwankt im Jahresverlauf erheblich. Der Höhenunterschied zwischen Steg und Schiffsdeck ist damit keine feste Grösse. Hindernisfreiheit lässt sich unter dieser Bedingung nicht mit einem starren Bauwerk erreichen: Die Anlegestelle wurde als höhenverstellbare Zugangsrampe neu erstellt, die dem Seespiegel folgt und die zulässige Neigung in jeder Lage einhält..
Die Randbedingungen liessen dabei wenig Spielraum – beschränkte Platzverhältnisse im Hafen, laufender Betrieb der bestehenden Anlage und schwieriger Baugrund. Der Steg misst rund 18 Meter bei einer mittleren Breite von etwa 2.2 Metern.
Die Triton Ingenieure AG bearbeitete das Projekt für die Gemeinde Bottighofen in Arbeitsgemeinschaft mit der Fröhlich Wasserbau AG, von der Überarbeitung des Vorprojekts bis zur Ausführungsplanung (SIA-Phasen 31–33, 41, 51). Ausführung: Geiges, Ernst Fischer AG.
Hindernisfreiheit an einem unregulierten Gewässer ist eine konstruktive Aufgabe, keine Formalie. Steht bei Ihrer Anlegestelle ein Umbau nach BehiG an? Sprechen Sie mit uns.
Telefon: +41 44 400 11 41
E-Mail: info@triton-ing.ch


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